18 Loch | 55 € | |
Jugendliche & Studenten | 30 € | |
9 Loch | 35 € | |
Jugendliche & Studenten | 20 € | |
Driving Range (+ Putting Green, Chipping Green) | 10 € | |
Jugendliche & Studenten | 5 € | |
Korb Bälle (ca. 20 Stück) | 1 € | |
Leihgebühren: | ||
Trolley | 5 € | |
Golftasche | 5 € | |
Golfschläger (Preis pro 1 Schläger) | 2 € | |
Carts für Gäste & Mitglieder | ||
9 Loch | 20 € | |
18 Loch | 30 € |
Fragen bzgl. Greenfee und Miete von Golfausrüstung - Nitra Golf
Fragen bzgl. Mitgliedschaft und sonstige Mitgliederbelange sowie Turniere und Wettkämpfe - Mitgliederbüro Golfclub
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Golfclub-Mitgliederbüro
Ihr Weg zu uns
Golfclub Markkleeberg am See e.V.
Mühlweg 1
04416 Markkleeberg
Unser Golf-Professional Peter Nitra vermittelt Ihnen den Golfsport sowohl im Einzelunterricht, als auch im Training mit Partner oder in kleinen Gruppen - während der Saison ganz nach Ihren Wünschen, nach dem 31. Oktober auf persönliche Vereinbarung.
Unterrichtseinheit (inkl. Rangebälle) |
30 min 45 min |
45 € 65 € |
Abo-Karte (inkl. Rangebälle) |
10 x 45 min (Einzel/Paare) | 590 € |
DGV-Platzreifekurs |
pro Person einzeln |
440 € |
Schnupperkurs für (noch)Nicht-Golfer |
Veranstaltung pro Stunde bis 12 Personen / größere Gruppen auf Anfrage |
250 € zzgl. MwSt. |
kleines Putting-Turnier inkl. Preisverleihung Gastronomische Betreuung nach Absprache |
80 € zzgl. MwSt. |
Für Neuaufnahmen wird derzeit keine Aufnahmegebühr erhoben.
Mitgliedsbeiträge | Jahresbeitrag | |
Ordentliches Mitglied (Vollmitgliedschaft) | 895 € | |
(Ehe-)Paare (Vollmitgliedschaft) | 1735 € | |
Kinder bis 16 Jahre
|
70 € |
|
Jugendliche 17 bis 21 Jahre
(Die Beitragshöhe gilt nur für Jugendliche, die bereits als Kind Mitglied im GCM waren.)
|
140 € | |
Jugendliche in Ausbildung (22 bis 26 Jahre) (Die Beitragshöhe gilt nur für Jugendliche, die bereits als Kind Mitglied im GCM waren. Voraussetzung ist weiterhin die eigenständige (jährliche) Vorlage eines entsprechenden Ausbildungsnachweis bis spätestens zum 31.01.) |
140 € | |
Jugendliche 17 bis 21 Jahre (Die Beitragshöhe gilt für Jugendliche, die nicht als Kind Mitglied im GCM waren.) |
395 € | |
Jugendliche in Ausbildung (22 bis 26 Jahre) (Die Beitragshöhe gilt für Jugendliche, die nicht als Kind Mitglied im GCM waren. Voraussetzung ist weiterhin die unaufgeforderte (jährliche) Vorlage eines entsprechenden Ausbildungsnachweises bis spätestens zum 31.01.) |
395 € | |
Senioren-Mitgliedschaft (Der Senioren-Tarif kann nur nach Beendigung des 65. Lebensjahres schriftlich beantragt werden. Er beinhaltet die Berechtigung zur Platznutzung für die Wochentage Montag bis Donnerstag (ganztägig) und freitags bis zu einer Startzeit um 13.00 Uhr. Weiteres Spielen ist gegen Greenfee möglich - bspw. Samstag und Sonntag bzw. Teilnahme an Turnieren am Wochenende.) |
695 € | |
Zweitmitgliedschaft (Eine Zweitmitgliedschaft ist nur möglich, wenn der im Heimatverein zu leistende Jahresbeitrag den für ein ordentliches Mitglied im GCM geltenden Jahresbeitrag nicht um mehr als 20 Prozent unterschreitet. Eine weitere Voraussetzung ist ein schriftlicher Nachweis des Heimatvereins über das Bestehen der Vollmitgliedschaft.) |
445 € | |
Fernmitgliedschaft (Eine Fernmitgliedschaft kann nur beantragt werden, wenn der Wohnsitz außerhalb des Umkreises von 150 km zum GCM liegt. Die Fernmitgliedschaft erlaubt die Nutzung des Golfplatzes für 5 x 18 Loch bzw. 10 x 9 Loch Runden pro Saison. |
510 € | |
Passiv-Mitgliedschaft (mit DGV-Karte) (Voraussetzung für eine Passiv-Mitgliedschaft ist eine seit mindestens zwei Jahren bestehende Mitgliedschaft im GCM. Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Die Nutzung des Golfplatzes ist nur gegen Zahlung von Greenfee möglich. |
445 € | |
Passiv-Mitgliedschaft (ohne DGV-Karte) (Voraussetzung für eine Passiv-Mitgliedschaft in Form einer ruhenden Mitgliedschaft ist eine zuvor bestehende Mitgliedschaft im GCM. Eine Nutzung des Golfplatzes ist nicht möglich. Das Mitglied trägt die anfallenden Pflichtbeiträge gegenüber DGV und GVST selbst.) |
90 € |
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Mitarbeiter und zugleich Mitglieder des GCM, die nicht nur geringfügig beschäftigt sind, sind von der Beitragspflicht befreit.
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